Sporthafen Gelting Mole GmbH
Gelting-Mole
24395 Niesgrau
Tel.: 04643 - 185280
Fax: 04643 - 185100
info(at)sporthafen-gelting-mole.de
www.sporthafen-gelting-mole.de

 

Hafen / Lage




Position: +54° 45' 10.92", +9° 51' 42.30"

Der moderne Sporthafen von Gelting-Mole ist einer der größten künstlich geschaffenen Häfen im Bereich Kappeln bis Flensburg. Der Hafen liegt in der Nähe des Naturschutzgebiets "Geltinger Birk", das mit dem Fahrrad vorbei an der Windmühle "Charlotte" zu erreichen ist.

Der Yachthafen bietet bei einer Tiefe von 2,50 bis 3,50 m Platz für bis zu 450 Segel- und Motoryachten an neun Stegen.

Seit 2010 ist die Zufahrt zum Sporthafen nur noch über die Fahrrinne des ehemaligen Fährhafens möglich, um dann direkt vor dem Molenkopf nach steuerbord in die bezeichnete Hafeneinfahrt zu wechseln.

Auch nachts ist die Anfahrt - durch ein Richtfeuer - sehr gut möglich.


Hafenordnung des Sporthafens Gelting-Mole



Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich
Der Geltungsbereich dieser Hafenordnung erstreckt sich auf die Hafenfläche, die von den Molen und landseitig eingeschlossen ist, auf die Hafenfläche des ehemaligen Fährhafens, auf die Einfahrten sowie sämtliche zum Hafenbetrieb gehörenden Landflächen, zu denen auch die Flächen des ehemaligen Fährhafens gehören.

§ 2 Gültigkeit anderer Vorschriften
Durch diese Hafenordnung werden andere gesetzliche Vorschriften nicht berührt (SeeSchStrO u.a.). Auf den landseitigen Verkehrsflächen gelten die Verkehrsregeln der Straßenverkehrsordnung entsprechend.

§ 3 Verhalten im Hafen
Jeder hat sich im Hafengebiet so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Um­ständen unvermeidlich behindert oder belästigt wird. Die Anweisungen des Hafenmeisters sind zu befolgen. Auf den landseitigen Flächen und auf den Stegen sind Hunde anzuleinen. Aus Sicherheitsgründen ist das Befahren der Stege und der Fußgängerwege nicht gestattet.

§ 4 Verantwortlichkeit
Für die Einhaltung der Vorschriften der Hafenordnung sind der Eigner, der Fahrzeugführer oder sein Vertreter ver­antwortlich. Sie haften für alle Schäden, die auf schuldhaftes Verhalten zurückzuführen sind. Daneben sind Gäste und Besucher für ihr Verhalten verantwortlich.

§ 5 Kennzeichnung der Fahrzeuge
Sportfahrzeuge, die im Hafengebiet beheimatet sind, sind mit einem Namen auf jeder Seite des Bugs oder am Heck zu beschriften. Als Heimathafen ist “Gelting-Mole“ anzugeben. Die Schrifthöhe muss mindestens 5 cm betragen.

Benutzung der Liegeplätze

§ 6 Anweisung der Liegeplätze
Sofern nicht Jahresliegeplätze zugewiesen sind, werden Liegeplätze für Gastlieger durch den Hafenmeister an­ge­wiesen. Zugewiesene Liegeplätze dür­fen nicht ohne seine Genehmigung gewechselt werden.

§ 7 Benutzung von Bordtoiletten
Die Benutzung von Pump-WC's ist untersagt.

§ 8 Verschmutzung des Hafens
Abfälle dürfen nur in die dafür aufgestellten Behälter geworfen werden. Das Versenken und Schwimmenlassen von Flaschen, Dosen, Tüten oder ähnli­chem Unrat im Hafenbecken sowie das Einbringen von Exkrementen ist nicht statthaft. Ggf. ist die Fäkalabsaugestation zu benutzen. Für Altöl wird ein besonderer Behälter zur Verfügung gestellt; dieser ist zu benutzen.

§ 9 Benutzung von Steckdosen
Auf den Stegen sind an den Lampen Steckdosen montiert, die dazu dienen, an den Stegen kleine Bootsreparaturen durchführen zu können und Batterien aufzuladen. Sie sind nicht dazu gedacht, Heiz- und Kochstrom zu liefern. Es dürfen daher nur Geräte angeschlossen werden, die eine max. Stromauf­nahme von 500 Watt besitzen und dem An­brin­gungs­zweck entsprechen. Die Steckdosen sind auf 4 Ampere abgesichert.

§ 10 Trinkwasser
Das Trinkwasser wird in hygienisch einwandfreiem Zustand aus dem öffentli­chen Netz des Wasser­be­schaffungs­ver­bandes Ostangeln bezogen. Unnötiges Laufenlassen des Wassers ist unbedingt zu vermeiden.

§ 11 Vermeidung von unnötigem Lärm
Unnötiger Lärm ist zu vermeiden. Die Fallen sind so zu befestigen, dass ein Schlagen am Mast verhindert wird.

§ 12 Angeln, Schwimmleinen
Auf der Mole und im Hafen ist das Angeln zur Vermeidung von Schraubenschä­den nicht gestattet. Die Verwendung von Schwimmleinen ist im Wasser aus dem gleichen Grunde untersagt.

§ 13 An- und Abmeldungen
In See gehende Boote sollten aus eigenem Sicherheitsinteresse beim Hafen­meister abgemeldet werden. Ankommende nicht im Sporthafen Gelting-Mole beheimatete Boote haben sich grundsätzlich beim Hafenmeister anzumelden und wieder abzumelden.

§ 14 Aufbringen von Fußmatten auf den Stegen
Das Aufbringen von dünnen Fußmatten bzw. Abtretern auf die Stege wird wi­derruflich gestattet, wenn dadurch keine Gefahren für die Benutzer der Sport­hafenanlage entstehen können und die Anbringer dieser Matten die Haftung hierfür übernehmen..

§ 15 Größe der Liegeplätze
Die Größe der Liegeplätze ist so zu wählen, dass keine Boote bzw. Boots­teile über die Wasserfläche der Liegeboxen hinausragen.

§ 16 Inkrafttreten
Diese geänderte Hafenordnung tritt am 01. April 2008 in Kraft.

 

Gelting, 01. September 2009
Sporthafen Gelting Mole GmbH